Verrechnungssätze ab 01. 01. bis 31.12.2023 - Servicepreisliste Deutschland
Stundenverrechnungssätze / Arbeitszeit:
Meister | 105,50 €/h |
Servicetechniker Kälte/Klima/Lüftung | 81,05 €/h |
Servicetechniker Heizung/Sanitär | 68,50 €/h |
Montagetechniker | 61,80 €/h |
Fachhelfer | 49,20 €/h |
Auszubildender | 39,30 €/h |
Reisezeit ist Arbeitszeit und wird im Viertelstundentakt abgerechnet.
Fahrzeugkosten | 1,60 €/km |
oder alternativ:
Anfahrtspauschale Zone 1 | 0 km - 10 km | 41.00 € |
Anfahrtspauschale Zone 2 | 11 km - 25 km | 95,00 € |
Anfahrtspauschale Zone 3 | 26 km - 50 km | 171,00 € |
Anfahrtspauschale Zone 4 | 51 km - 75 km | 240,00 € |
Anfahrtspauschale Zone 5 | 76 km - 100 km | 285,00 € |
Anfahrtspauschale Zone 6 | 101 km - 125 km | 308,00 € |
Ab einer Entfernung von 125 km erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.
Zuschläge:
Arbeitstage (Mo-Fr) | 16:00 - 17:30 Uhr 17:30 - 20:00 Uhr 20:00 - 07:00 Uhr | +25% +50% +60% |
Samstag | +60% | |
Sonntag | +100% | |
Feiertag | +150% |
Notdienstzuschlag pro Einsatz für Vertragskunden 85,00 €
Notdienstzuschlag pro Einsatz für Servicekunden ohne Vertrag 170,00 €
Der Notdienstzuschlag wird bei Einsätzen außerhalb der Zeit Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr berechnet. Entscheidend dafür ist, dass der Einsatzbeginn des Servicetechnikers auf Kundenwunsch außerhalb der genannten Zeiten liegt.
Auf Basis des Manteltarifvertrags werden ggf. Erschwerniszuschläge berechnet. Je nach Art der Erschwernis werden die jeweiligen Arbeitszeiten mit einem Zuschlag von 25% oder 50% in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligs gültigen Mehrwertsteuer!